Von der IHK Bayreuth
öffentlich bestellter und
vereidigter Sachverständiger

Sachgebiet:
Schäden an Gebäuden
 
 
 
 
 

Energieausweis

Am 27.06.2007 wurde die Neufassung der EnEV endgültig von der Bundesregierung beschlossen. Sie trat zum 01.10.2007 in Kraft.

 

Dena

 

Auf Verlangen ist ein Energieausweis bei Neubau, Bewertung, Verkauf und Neuvermietung einer Immobilie vorzulegen. Künftige Mieter und Wohnungskäufer sollen sich somit über die zu erwartenden Energiekosten informieren können.

 

Dabei konnte bisher der Wärmebedarf grundsätzlich nach der vorhandenen Gebäudehülle und Gebäudetechnik (bedarfsorientiert) oder nach dem tatsächlichen Verbrauch (verbrauchsorientiert) berechnet werden.

 

Seit 01.07.2008 wird der Bedarfsorientierte Energieausweis schrittweise für bestehende Gebäude Pflicht:

 

  ab 01.07.2008 ab 01.10.2008 ab 01.01.2009
Datum der Wohngebäude Wohngebäude
Baugenehmigung Alle Alle bis 5 Wohneinheiten ab 5 Wohneinheiten
bis 31.12.1965 Bedarfsorientiert Bedarfsorientiert Bedarfsorientiert Bedarfsorientiert
bis 31.10.1977 Wahlfreiheit Bedarfsorientiert Bedarfsorientiert Bedarfsorientiert
ab 01.11.1977 Wahlfreiheit Wahlfreiheit Bedarfsorientiert Wahlfreiheit

 

Weitere Informationen finden Sie weiter unten zum Download oder hier


Mit der am 27.06.2007 abschließend beschlossenen Novellierung der Energieeinsparverordnung (EnEV 2007) wurden die Anforderungen ab 01.10.2007 nochmals erhöht und ein Energieausweis ab 01.07.2008 auch für bestehende Gebäude schrittweise Pflicht.

 

Weitere Informationen finden Sie hier zum Download oder hier

 

Eine Verbesserung des Wärmeschutzes spart nicht nur Energiekosten, sondern sichert langfristig auch die Bausubstanz (Vermeidung von Feuchteschäden, Schimmelpilzbildung, etc.). Bei Anlageobjekten werden durch Sanierung und Modernisierung Leerstände vermieden, Mieteinnahmen und Werthaltigkeit nachhaltig gesichert.

 

Unsere qualifizierte Energieberatung beinhaltet:

 

  • Aufnahme des Bestandes anhand einer Begehung und Überprüfung der vorhandenen Bauunterlagen
  • Energetische Bestandsanalyse Ihrer Immobilie. Hierbei werden alle relevanten Bauteile mit ihrem detaillierten Materialaufbau in die Berechnung mit einbezogen.
  • Vorschläge für energiesparende Maßnahmen
  • Erstellung eines anerkannten Energieausweis (auch für Nichtwohngebäude)
  • Optional eine Wirtschaftlichkeitsberechnung mit Investitions- und Betriebskosten, sowie Amortisationszeiten der Sanierungsmaßnahmen