Energieausweis
Am 27.06.2007 wurde die Neufassung der EnEV endgültig von der Bundesregierung beschlossen. Sie trat zum 01.10.2007 in Kraft.
Auf Verlangen ist ein Energieausweis bei Neubau, Bewertung, Verkauf und Neuvermietung einer Immobilie vorzulegen. Künftige Mieter und Wohnungskäufer sollen sich somit über die zu erwartenden Energiekosten informieren können.
Dabei konnte bisher der Wärmebedarf grundsätzlich nach der vorhandenen Gebäudehülle und Gebäudetechnik (bedarfsorientiert) oder nach dem tatsächlichen Verbrauch (verbrauchsorientiert) berechnet werden.
Seit 01.07.2008 wird der Bedarfsorientierte Energieausweis schrittweise für bestehende Gebäude Pflicht:
ab 01.07.2008 | ab 01.10.2008 | ab 01.01.2009 | ||
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Datum der | Wohngebäude | Wohngebäude | ||
Baugenehmigung | Alle | Alle | bis 5 Wohneinheiten | ab 5 Wohneinheiten |
bis 31.12.1965 | Bedarfsorientiert | Bedarfsorientiert | Bedarfsorientiert | Bedarfsorientiert |
bis 31.10.1977 | Wahlfreiheit | Bedarfsorientiert | Bedarfsorientiert | Bedarfsorientiert |
ab 01.11.1977 | Wahlfreiheit | Wahlfreiheit | Bedarfsorientiert | Wahlfreiheit |
Weitere Informationen finden Sie weiter unten zum Download oder hier
Mit der am 27.06.2007 abschließend beschlossenen Novellierung der Energieeinsparverordnung (EnEV 2007) wurden die Anforderungen ab 01.10.2007 nochmals erhöht und ein Energieausweis ab 01.07.2008 auch für bestehende Gebäude schrittweise Pflicht.
Weitere Informationen finden Sie hier zum Download oder hier
Eine Verbesserung des Wärmeschutzes spart nicht nur Energiekosten, sondern sichert langfristig auch die Bausubstanz (Vermeidung von Feuchteschäden, Schimmelpilzbildung, etc.). Bei Anlageobjekten werden durch Sanierung und Modernisierung Leerstände vermieden, Mieteinnahmen und Werthaltigkeit nachhaltig gesichert.
Unsere qualifizierte Energieberatung beinhaltet:
- Aufnahme des Bestandes anhand einer Begehung und Überprüfung der vorhandenen Bauunterlagen
- Energetische Bestandsanalyse Ihrer Immobilie. Hierbei werden alle relevanten Bauteile mit ihrem detaillierten Materialaufbau in die Berechnung mit einbezogen.
- Vorschläge für energiesparende Maßnahmen
- Erstellung eines anerkannten Energieausweis (auch für Nichtwohngebäude)
- Optional eine Wirtschaftlichkeitsberechnung mit Investitions- und Betriebskosten, sowie Amortisationszeiten der Sanierungsmaßnahmen